Gefahren des Fracking-Verfahrens
Fracking in Bötersen, also direkt vor der Haustür, und niemanden scheint's zu scheren. Obwohl man nun selbst im Bundesumweltministerium nach langem Kuschelkurs – hierzu Näheres weiter unten – mit Erdgasförderern aufgewacht ist, Stille in und um Rotenburg. Obwohl aus dem Hause Norbert Röttgens seit kurzem ganz neue Töne zu vernehmen sind, und die so klingen:
"Durch das Aufsuchen und die Gewinnung von nicht konventionellen Erdgasvorkommen können Gefahren für die Grundwasserbeschaffenheit und für die Trinkwassergewinnung entstehen."
"Mögliche Umweltbeeinträchtigungen entstehen für das Grund- und Oberflächenwasser laut Umweltbundesamt durch die Lagerung Wasser gefährdender Chemikalien, die Bohrungen selbst, welche i.d.R. durch Grundwasser leitende Schichten führen, sowie durch die unkontrollierte Erzeugung von Klüften, durch die es dann zum Kontakt mit Wasser führenden Schichten kommen kann."
Des Weiteren bestehen Risiken für die Gewässer bei der Entsorgung der Frac-Fluide und des während der Erdgasförderung zusätzlich geförderten Lagerstättenwassers. Dieses ist hoch mineralisiert und teilweise radioaktiv, aber auch mit der eingepressten Frac-Flüssigkeit vermischt."
DIE LINKE Kreisverband Rotenburg wird nicht müde werden im Zusammenhang mit den in Bötersen angelaufenen Probebohrungen zur Erkundung von Erdgasvorkommen vor den weit unterschätzten Gefahren des dabei zum Einsatz kommenden Fracking-Verfahrens zu warnen. Dass die dabei praktizierte Horizontalbohrung die Umweltgefährdung noch zusätzlich steigert, kann für alle in unserer Region lebende Menschen nur noch ein zusätzlicher Ansporn sein, sich gegen dieses Vorhaben mit aller Macht zu stemmen.
Es muss aufhorchen lassen, dass in Frankreich Anfang Juni das erste Mal in Europa ein Gesetz zum Verbot von Hydraulic Fracturing bei der unkonventionellen Gasförderung in Schiefergas verabschiedet worden ist.
Eine ganze Reihe weiterer Warnsignale lassen sich anführen. DIE LINKE leistet Gedächtnishilfe. In unmittelbarer Nähe in Söhlingen sind 2007 nach Berichten des NDR 1 Niedersachsens aus neun Lecks hochgiftige Stoffe wie Quecksilber, Benzol und Ethylbenzol in das Erdreich ausgetreten. In den USA gibt es massive Kritik an dieser Technik und der Staat New York hat sie sogar verboten. In den letzten Jahren haben verschiedene Studien nachgewiesen, dass in der Nähe von Bohrungen nach unkonventionellen Gasvorkommen bedenkliche Mengen an Methan im Umkreis bis zu 3 Kilometern rund um die Bohrung gefunden wurden. Eine besondere Schwachstelle stellen die Zementierungen des Bohrloches dar. Zement arbeitet und ist anfällig gegen Temperaturschwankungen. Wenn der Zement schrumpft, löst er sich von der geologischen Schicht, die er versiegeln soll und dient dann als Leiter für Chemikalien und Methan, der direkt in die wasserführenden Schichten führt. Dieser Weg kann auch durchaus über mehrere Kilometer von unteren Schichten nach oben führen. Die Risiken für das Grundwasser liegen auf der Hand. Das internationale Versicherungsunternehmen Zurich hat sogar ein Papier über die Risiken der unkonventionellen Gasförderung herausgegeben, worin speziell jene der Verrohrung aufgezeigt werden. Es weist außerdem auf die ungeeignete Entsorgung von Fracking-Chemikalien und die großen Mengen Wasser hin, die für das Fracking benötigt werden. Toxikologen sprechen mittlerweile von bislang nicht zu bewertenden Risiken der trotz hoher Verdünnung weiterhin toxisch bleibenden Wirkstoffe. Um es genau zu sagen, sage und schreibe 750 (bisher bekannte) Chemikalien kommen beim Fracking zum Einsatz.
Experten beschreiben die oberirdischen Risiken beim Umgang mit Millionen Liter Frackflüssigkeit. Ihre Entsorgung ist völlig ungeklärt. Bei den krebserregenden und radioaktiven Substanzen zeigen sich erst in einem Zeithorizont von 20 bis 30 Jahren Auswirkungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dann noch ein Zusammenhang nachgewiesen werden kann, ist gering.
Ein ganz besonderes Gefahrenmoment sieht DIE LINKE in der durchgängig zu beobachtenden Beschwichtigungs- und Vertuschungsstrategie und der höchst einseitigen Meinungsbildung verantwortlicher Stellen. Aufgrund einer Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Ralf Borngräber wurde eine Liste der Chemikalien veröffentlicht, die in den letzten Jahren bei Bohrungen in Söhlingen eingesetzt wurden. Sie zeigt, dass der Anteil der Chemikalien an der Frackflüssigkeit bei bis zu 16,8 Prozent liegt. Lässt man die Stützmittel – als die nicht verdünnenden Bestandteile, wie z.B. Sand – unberücksichtigt, liegt der Anteil sogar bei bis zu 20 Prozent. ExxonMobil, welche jetzt erstmals bei einer öffentlichen Veranstaltung bestätigte, dass der Chemikalienanteil tatsächlich bei bis zu 15 Prozent liegen kann, sprach bis jetzt stets von einem Anteil der "Additive" – gemeint sind die zugesetzten Chemikalien – von 1,5 bis 2 Prozent. Das trifft gerade einmal auf 6 der 21 Bohrungen in Söhlingen zu. Geht man von dem Wert von 15% aus, so entspricht dieser dem 150-fachen des von Prof. Reinicke (TU Clausthal) im WEG Bericht genannten Wertes, den das Bundeswirtschafts- und Umweltministerium für seine Bewertung der Sicherheit des Verfahrens heranzog. Diese beiden Ministerien kommen dann zu dem nicht überraschenden Schluss: "Bezüglich möglicher Umweltauswirkungen bei der Förderung von nicht-konventionellem Erdgas geht die Bundesregierung nach jetzigem Kenntnisstand davon aus, dass bei Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften und aktuellen Umweltstandards keine wesentlichen Unterschiede zur Förderung von konventionellem Erdgas bestehen." Um zu verstehen, wie solche unverantwortlichen Bewertungen zustande kommen, muss man wissen, dass der WEG Bericht von dem "Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.", kurz WEG, erstellt wird. Vorsitzender ist Gernot Kalkoffen, Chef von ExxonMobil Deutschland. Die zweite Quelle der Bundesministerien ist die Zeitschrift der DGMK. e.V. "Erdöl Erdgas Kohle". Dort sitzen Ties Tiessen, Mitglied des Vorstandes der Wintershall Holding GmbH, Thomas Rappuhn, Vorsitzender des Vorstandes der RWE Dea AG, Albrecht Möhring, Geschäftsführer der GDF SUEZ E&P Deutschland GmbH und noch einige andere Chefs der Öl- und Gasindustrie im Vorstand. DIE LINKE hält es für unerträglich, dass die Bundesregierung sich ihre Meinung zu einem Explorationsverfahren, das mit erheblichen Risiken für die Bevölkerung verbunden sein kann, völlig einseitig aus Materialquellen der Öl- und Gaslobby bildet. Die Bundesregierung macht sich hier zum Erfüllungsgehilfen von Kapitalinteressen.
Das Bergrecht hält die Öffentlichkeit fern
Der Abbau von Öl- und Erdgas unterliegt den Bestimmungen des Bergrechts (Bundesberggesetz von 1980, BBergG). Dieses ist Bundesrecht und entzieht sich damit Änderungsmöglichkeiten auf kommunaler oder Länderebene. Das Bergrecht mag historisch durchaus den Arbeitsschutz der Bergleute zum Gegenstand haben, viel entscheidender ist jedoch, dass es die Kapitalinteressen vor den Blicken und Mitsprachemöglichkeiten der breiten Bevölkerung abschirmt.
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Hannover ist zuständig für das Genehmigungsverfahren. Aufsichtsbehörde ist das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft Arbeit und Verkehr. Die Genehmigung erfolgt auf der Grundlage eines vom Unternehmen aufgestellten und vorgelegten Betriebsplanes. Der sog. Hauptbetriebsplan hat eine Geltungsdauer von 2 Jahren, der Rahmenbetriebsplan ist fakultativ, dann jedoch obligatorisch, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Seine Geltungsdauer bemisst sich nach den jeweiligen Umständen. Er enthält allgemeine Angaben über das beabsichtigte Vorhaben, dessen technische Durchführung und voraussichtlichen zeitlichen Ablauf. Die Aufstellung des sog. Sonderbetriebsplanes erfolgt auf Verlangen des LBEG. Er besteht aus detaillierten Betriebsplänen für spezielle Arbeiten wie Bohrarbeiten, Frac-Arbeiten, Errichtung und Betrieb von Rohrleitungen. Ggf. umfasst er zusätzliche Genehmigungen aus anderen Rechtsgebieten, z.B. bei Rohrleitungen zum Transport Wasser gefährdender Stoffe und der Genehmigung nach § 20 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
Die Beteiligung am Betriebsplanverfahren ist in folgender Weise geregelt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dann vorgesehen, wenn ein Fördervolumen von mehr als 500.000 m³ Erdgas am Tag zu erwarten ist. Nur eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist vorgesehen falls öffentliche Interessen zugleich den Schutz von Rechten Dritter umfassen, mehr als 300 Personen betroffen sind oder der Kreis der Betroffenen abschließend bekannt ist. Die LBEG kann den Betriebsplan auslegen und die Auslegung bekanntmachen. Vor der offiziellen Beteiligung bietet das LBEG den Kommunen Informationen über das geplante Vorhaben an. Dabei bestimmt die Kommune über den Rahmen.
So weit einige Fakten in Sachen bergrechtlicher Bestimmungen. Hier ist zwar von Öffentlichkeitsbeteiligung die Rede. Völlig unklar bleibt jedoch, wie diese genau aussehen soll, und das ist wohl auch so gewollt. Nach den bisherigen Informationsveranstaltungen muss man den Eindruck gewinnen, dass Sprecher von ExxonMobile dem staunenden Volk schöne Sachen erzählen. Das kann es nicht sein. Die einzig angemessene Reaktion auf diese Farce von Öffentlichkeitsbeteiligung kann eigentlich nur sein, Einstellung der Bohrarbeiten, bis alle Bedenken besorgter Bürger ausgeräumt sind. Bleiben die Bedenken bestehen, Abbruch der Bohrungen.
DIE LINKE ist sich allerdings bestehender Machtverhältnisse in unserer Gesellschaft sehr wohl bewusst und fordert daher den Landkreis und die betroffenen Kommunen auf, beim LBEG für eine Auslegung der einzelnen Betriebspläne der Bohrung in Bötersen vorstellig zu werden. Die Bürger aus Bötersen, Waffensen und dem weiteren betroffenen Umkreis müssen die Gelegenheit haben, Einblick in diese Pläne zu bekommen. Das öffentlichkeitsferne Agieren der Bergbaubehörde muss aufgebrochen werden.
DIE LINKE fordert zudem die betroffenen politischen Verantwortlichen (Landrat, Bürgermeister) auf, alle Informationen, Schriftverkehre, Akten auf den Tisch zu legen, über die sie hinsichtlich des Bohrvorhabens verfügen. "Betriebsgeheimnisse" gibt es nicht in einer Angelegenheit, in der existenzielle Interessen der Bürger auf dem Spiel stehen.
Eine weitere schnellstmöglich zu realisierende politische Forderung der Linken ist, dass Genehmigungen durch das LBEG erst dann gegeben werden, wenn die Öffentlichkeit umfassend aufgeklärt wurde über ein Vorhaben. Die bisherige Praxis, Genehmigungen zu erteilen, ohne die Öffentlichkeit zu informieren und einzubeziehen, muss abgeschafft werden.
Das Bergrecht behandelt den Umweltschutz stiefmütterlich
Wenn das Niedersächsische Landesbergbauamt stillschweigend Genehmigungen aussprach, obwohl es in den USA bereits massive Kritik an der Fracking-Technik gab, stellt sich die Frage, wie ernst es Umweltschutzbelange nimmt. Man bekommt nicht den Eindruck, dass es sich mit möglichen Umweltschäden und Gefahren befasst, die von den eingesetzten Chemikalien ausgehen können. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist zwar prinzipiell im Bergrecht vorgesehen, aber nach der "Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau)" erst zwingend ab einer Fördermenge von 500.000 m3 pro Tag. Darunter gilt eine Kann-Bestimmung. Selbst wenn bei unkonventioneller Gasförderung diese Fördermenge theoretisch erreicht werden könnte ist es für das durchführende Unternehmen ein Leichtes, die Fördermenge entsprechend zu reduzieren. Und da jede Bohrung separat beantragt wird, sind UVPs in diesem Bereich eher ungewöhnlich. In § 48 Abs. 1 des Bergrechts wird außerdem lediglich festgelegt, dass die Behörden Fördervorhaben untersagen können, soweit überwiegend öffentliche Interessen der Förderung entgegen stehen. Aber selbst für die Prüfung von Mindeststandards des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesimmissionsschutzgesetzes muss das Bergamt nicht die dafür zuständigen Behörden einschalten, sondern kann selbstständig darüber befinden.
Da für die Bohrung in Bötersen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde, kann die einzig angemessene Reaktion nur sein, die Bohrung sofort einzustellen. Da dies auf Grund der bestehenden Macht- und Rechtsverhältnisse schwierig zu realisieren ist, fordert DIE LINKE, Fördermenge hin Fördermenge her, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Bohrung in Bötersen. Das Unternehmen selbst ist es der Bevölkerung schuldig diese in Angriff zu nehmen, wenn es seine Glaubwürdigkeit nicht verspielen will. Und dies muss umgehend erfolgen.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
- Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
- die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Sie wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
(§ 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung)
Natürlich ist auch die Forderung nach Änderung des Bergrechts durch den Bundesrat, um die Unzulänglichkeiten der Umweltverträglichkeitsprüfung zu beseitigen, absolut berechtigt.
Wasserverbände haben keine Mitsprachemöglichkeit
Die Bohrstelle Bötersen liegt kaum mehr als drei Kilometer von dem nordöstlich gelegenen Schutz- und Gewinnungsgebiet für Grund- und Trinkwasser Rotenburg Nord mit einer aktiven Wassergewinnungsanlage (Wasserwerk Nord) entfernt. Jährliche Fördermenge 1,6 Millionen Kubikmeter Wasser. Das Wasser wird der Rotenburger Rinne entnommen, einem unterirdischen Kanalsystem und Überbleibsel geschmolzener Gletscher aus der letzten Eiszeit. Es ist zu befürchten, dass durch dieses Verbundsystem gefährliche Substanzen auch über große Entfernungen Verbreitung finden können. Wasserschutzgebiete werden festgesetzt, um die Qualität des öffentlichen Trinkwassers langfristig zu sichern. Zuständig ist der Landkreis Rotenburg als untere Wasserschutzbehörde. Auf seiner Homepage kann man lesen "Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Ohne Wasser ist kein Leben möglich". Nach Meinung der Linken muss der Landkreis im Falle der Bohrungen in Bötersen erst noch beweisen, ob diese Aussage mehr als eine Floskel ist. Wie alle Trinkwasserschutzgebiete fällt auch Rotenburg Nord in den Geltungsbereich der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) vom 9. November 2009. Hier wird im Wesentlichen die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung geregelt, was Bauern auf ihren Äckern, Weiden und Wäldern also tun und lassen dürfen. Das ist weit davon entfernt, die Aktivitäten von ExxonMobil zu stören. Auch die hiesige Präsenz des für das betreffende Gebiet zuständigen Wasserversorgungsverbands Rotenburg Land in Unterstedt ändert an dieser Tatsache nichts. Die Wasserverbände und Stadtwerke bleiben bei den bundesweiten ExxonMobil Aktivitäten außen vor. Unglaublich aber wahr. Ihre Informationen müssen sie sich aus der Zeitung holen. Hier zeigt sich, wie schon im Behördenaufbau unseres Staates tatsächlichen Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten vor Ort der Boden entzogen wird. DIE LINKE hält dies für einen Skandal. Die örtlichen Wasserversorger müssen die Möglichkeit bekommen, in Vorhaben einbezogen zu werden, die eine Gefahr für das Grundwasser darstellen. Und nur von diesen und nicht von Unternehmenssprechern müssen die Bürger in öffentlichen Veranstaltungen unterrichtet werden.
Die RWE Wasserversorgungstochter RWW äußerte sich unlängst wie folgt:
"Da nach heutiger Einschätzung keine derart detaillierten Aussagen zu den Auswirkungen von Aufschlussverfahren wie dem "hydraulic fracturing" getroffen werden können, die dem Anspruch des vorbeugenden Gewässerschutzes genügen, sollte dem Besorgnisgrundsatz nach § 48 Wasserhaushaltsgesetz folgend dem Schutz der Trinkwasserressourcen der Vorrang vor der Förderung von unkonventionellem Erdgas eingeräumt werden."
Voraussetzung aus Sicht des RWW ist eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung, die unter anderem die folgenden offenen Fragen beantworten muss:
- "wie die Rückgewinnung der Substanzen weitestgehend gewährleistet werden kann,
- welche aus der Erdentstehung vorhandenen und Wasser gefährdenden Stoffe in der Tiefe eventuell mobilisiert und in das Deckgebirge ausgetragen werden können,
- welche Gegenmaßnahmen zur Verhinderung einer langfristigen Beeinträchtigung der Trinkwasserressourcen vom Betreiber ergriffen werden – einschließlich einer dauerhaften Sicherung der Bohrlöcher nach Abschluss der Erkundung und Beendigung der Förderung".
Genau diese Fragen richtet auch DIE LINKE an ExxonMobil im Hinblick auf die Bohrung in Bötersen. Dabei muss die Bevölkerung genaue Auskunt darüber erhalten, welche Gifte zur Anwendung kommen und wie die riesigen Mengen Frac-Flüssigkeit in Bötersen gelagert und entsorgt werden. Wenn die Bergbaubehörde und ExxonMobil den Besorgnisgrundsatz ernst nehmen, dann müssen sie der Bevölkerung auch erklären, wo die Fracking-Flüssigkeiten, die offenbar seit Mitte der neunziger Jahre in niedersächsischen Erdgasförderstätten verpresst wurden, im Untergrund geblieben sind.
Änderung des Bergrechts notwendig
Bergrecht ist Bundesrecht, hier könnte das Land also allenfalls über eine Bundesratsinitiative tätig werden. Das Bundesberggesetz sieht keine Bürgerbeteiligung vor, Gemeinden erhalten allenfalls eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein ideales Beispiel also dafür, wie man durch Gesetze demokratische Beteiligung der betroffenen Bevölkerung verhindert.
Das schließt dennoch nicht aus, dass sich die hiesigen lokal Verantwortlichen ihrer Verantwortung für die Bevölkerung bewusst werden und sich kräftig zu Wort melden. Der Landkreis und betroffene Bürgermeister sind aufgefordert, Druck auf die Landesregierung auszuüben. Die NRW-Landesregierung beabsichtigt, noch in diesem Halbjahr, einen Antrag auf Änderung des Bergrechts in den Bundesrat einzubringen. Gleichzeitig hat sie derzeit alle Bohrungen in NRW aussetzen lassen, bis die Ergebnisse eines von Wirtschaftsministerium und Umweltministerium in Auftrag gegebenen Gutachtens vorliegen. Das soll Ende des Jahres sein. Die niedersächsische Landesregierung sollte sich daran ein Beispiel nehmen. Nichts hält die lokalen Kommunalparlamente einschließlich jenes des Landkreises davon ab, Resolutionen zu fassen, in denen der sofortige Stopp der Bohrungen und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung von ExxonMobil gefordert werden. Auch dem Bergamt muss deutlich gemacht werden, dass es nicht dazu da ist, die Interessen eines Öl- und Gasmultis zu bedienen und jene der betroffenen Bevölkerung unberücksichtigt zu lassen. Die allzu einvernehmlichen Beziehungen zwischen Bergamt und Gasförderern gehören auf den Prüfstand. Dazu genügt es nicht, lediglich die die Ablauf- und Organisationsstrukturen des LBEG überprüfen zu wollen, wie es aus dem Wirtschaftsministerium verlautet. Auf den Prüfstand muss auch das Instrument der "gebundenen Entscheidung", hinter der sich ExxonMobil bequem verschanzen kann. "Bei einer ‚gebundenen Entscheidung' muss die Verwaltung, wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen, die im Gesetz vorgesehene Rechtsfolge herbeiführen. Ihr steht also kein Ermessen zu. Sollte die Verwaltung ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, kann der Bürger (in diesem Falle als ExxonMobil) dies durch eine Klage erzwingen, sofern es sich bei der Entscheidung um einen Verwaltungsakt handelt, was in der Regel der Fall ist." (Wikipedia)
Wir erleben gerade bei Stuttgart 21, wie sehr durch solche Profitgarantien, die der Staat unterwürfig den Konzernen einräumt, politisches Handeln ad absurdum geführt wird. Politische Handlungs- und Reaktionsfähigkeit muss zur Erfüllung ihres demokratischen Auftrags, der sich natürlich neuen Gegebenheiten in der Bevölkerungsmeinung anpassen muss, den Vorrang haben vor Investitionsgarantien. Politisches Recht bricht wirtschaftliches Recht, nur so funktioniert wirkliche Demokratie. Politik ist mehr als Wirtschaft, weil sie in einer umfassenderen Weise gesellschaftliche Verantwortung trägt. Es muss Schluss sein damit, dass ein Unternehmen wie ExxonMobil eine endgültige Förderung von Anfang an erwartet, d.h. wie selbstverständlich davon ausgeht, dass die Exploration über Probefracks nahtlos in die Vorbereitung zur Förderung übergeht.
DIE LINKE fordert im Hinblick auf das Bohrvorhaben Bötersen:
- den Landkreis auf, beim Landesbergbauamt die Auslegung des Betriebsplanes für die Öffentlichkeit zu erwirken.
- den Landkreis und die betroffene Kommunen auf, alle Informationen zu dem Bohrvorhaben offen zu legen, die sie bisher durch das Landesbergbauamt erhalten haben.
- ExxonMobil auf, eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Bohrvorhabens durchführen zu lassen, um den Ängsten der Bevölkerung gerecht zu werden, auch wenn es die – unzureichenden gesetzlichen Bestimmungen – nicht verlangen.
- den Kreistag des Landkreises auf, eine Resolution zu fassen, in der ExxonMobil die freiwillige Vornahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung nahegelegt wird.
- vom Landkreis als untere Wasserbehörde, vom Wasserversorgungsverband Rotenburg Land und von den Rotenburger Stadtwerken ein von den Bürgern wahrnehmbares engagiertes Eintreten für den Schutz von Trinkwasserressourcen gemäß dem Besorgnisgrundsatz nach § 48 des Wasserhaushaltsgesetzes.
- den Landkreis und speziell den Landrat auf, eine von ihm geleitete öffentliche Veranstaltung zum Bohrvorhaben durchzuführen und dazu auch Referenten einzuladen, die eine kritische Position zum Fracking vertreten.
Weitergehende politische Forderungen der Linken sind
- das Bergrecht muss so geändert werden,- dass Genehmigungen durch das LBEG erst dann gegeben werden, wenn die Öffentlichkeit umfassend über ein Vorhaben aufgeklärt wurde.
- dass das LBEG über die Einhaltung von Standards des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht selbst befinden kann, sondern die dafür zuständigen Behörden einschalten muss.
- dass die Unzulänglichkeiten der bestehenden Umwelt-verträglichkeitsprüfung beseitigt werden.
- dass eine wasserrechtliche Prüfung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung obligatorische Bestandteile jedes Betriebsplanes für ein Explorationsvorhaben sein müssen. Dabei müssen die Ergebnisse der Prüfung auch mit verpflichtenden Konsequenzen für die Unternehmen verbunden sein.
