Rapsfeld bei Eversen

Die Linke wollte Genaueres über den Lohnkampf erfahren, den die Beschäftigten des Diakoniekrankenhauses schon seit Monaten führen.

Prof. Dr. Franz Schneider, Mitglied des Presseteams der Partei, sprach deshalb mit dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung (MAV) Ed Drijsen. Dieser vertritt 2300 Beschäftigte des Krankenhauses, des Diakonissen-Mutterhauses, des Servicebereichs und weiterer Ausgründungen. Er stellte heraus, dass die Diakonie der größte Arbeitgeber in Rotenburg sei. In Rotenburg wiederum arbeiteten 10 % der 35 000 Diakoniebeschäftigten ganz Niedersachsens. Während nach seinen Worten die Zusammenarbeit mit der Leitung vor Ort gut funktioniere, sehe es auf der außerbetrieblichen Ebene ganz anders aus. Hier könne von einer Mitarbeitervertretung nicht mehr die Rede sein, denn die Arbeitnehmer hätten das kirchliche Mitbestimmungsorgan, die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK), schon vor geraumer Zeit aus Protest verlassen. Dieses Gremium verdanke seine Existenz der Weimarer Verfassung und sei in das Grundgesetz übernommen worden. Die ursprüngliche Zielsetzung habe darin bestanden, kirchlichen Einrichtungen ein Selbstbestimmungsrecht bei der Ämterverteilung zuzugestehen. Fragen der Mitbestimmung oder Lohnregelungen hätten dabei jedoch überhaupt keine Rolle gespielt. Genau dieses Recht hätten sich die Kirchenoberen genommen und bis auf den heutigen Tag in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) festgehalten. Deutliche Kritik übte Drijsen daran, dass die kirchlichen Arbeitgeber sich immer weniger an diese AVR hielten. Ausgehandelte Löhne würden einfach nicht bezahlt werden und durch Ausgründungen würden ausgehandelte Lohnniveaus unterlaufen. „Unter diesen Umständen ist es nur allzu verständlich“, so Schneider, „dass sich die Diakonie-Beschäftigten gegen diese Willkürherrschaft der selbst nach Tarif bezahlten verbeamteten kirchlichen Arbeitgeber in Hannover zur Wehr setzen. Hier kann nur ein völlig überfälliges Streik- und Tarifrecht für Abhilfe sorgen. Nur durch tarifvertragliche Regelungen kann bei den Kirchenoberen jene Verbindlichkeit eingefordert werden, an der es zurzeit mangelt. Es ist ein Unding, dass sich die Diakonie weiterhin auf eine in Europa einzigartige Kirchenautonomie in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen beruft. Das in Art. 9 des Grundgesetzes zugestandene Streikrecht hat absolute Priorität vor einem durch die Kirche gesetzten Recht. Der Kreisverband der Linken möchte daher die Diakonie-Beschäftigten in Rotenburg ermutigen, sich zur Durchsetzung ihrer berechtigten Forderung nach einem verbindlichen Tarifvertrag gewerkschaftlich zu organisieren und z.B. eine Verdi-Betriebsgruppe zu gründen.“