Rapsfeld bei Eversen

Leserbrief zu „ Fehler passieren überall“ und „ Der Ton macht die Musik“ vom 11.Dezember 2011

Ja, diesen Weisheiten kann ich durchaus zustimmen! Nicht zustimmen kann ich aber dem Verhalten der Herren Pragal und Glüsing, die ihre nun einmal begangenen Fehler nur halbherzig zugeben! Sie haben die postalisch zugeschickten Eingliederungsvereinbarungen (EGVs) an ältere Langzeitarbeitslose mit einer „irrtümlich“ beigelegten Rechtsfolgebelehrung amtlich und dienstlich zu verantworten! Politisch zu verantworten haben diesen Fehler der ehemalige Sozialausschuss mit seinem Vorsitzenden Bargfrede und der amtierende Landrat Luttmann! Statt diesen Fehler ohne Wenn und Aber einzugestehen, drücken sich alle mit allerlei fadenscheinigen, rechtlich bedenklichen Erklärungsversuchen und Ablenkungsmanövern um die Übernahme der Verantwortung für diese bei den Adressaten Angst erzeugende Maßnahme herum. Für die von der Linken geforderte Zurücknahme der verschickten EGVs, verbunden mit einer Entschuldigung gegenüber den Betroffenen, fehlt ihnen das Rückgrat!

Dieser Artikel und der dazu abgegebene Kommentar von Stephan Voigt belegen, wie die Verant-wortlichen des Landkreises Rotenburg und das unter seiner Regie geführte Jobcenter mit langzeitarbeitslosen Bürgern umzuspringen pflegt! Auch geben sie Einblick in dessen Arbeitsweise bei der Betreuung ihrer „Kunden“! Wie glaubwürdig ist eine Behörde, die alles von einem Arbeitslosen erfasst, aber nicht in der Lage ist, über die Zahl der angeschriebenen „Kunden“ Auskunft zu erteilen? Haben die Arbeitsvermittler die Übersicht über die Zahl der von ihnen zu betreuenden über 50 jährigen „Kunden“ verloren? Mir haben 10 verunsicherte „Kunden“ (zugegeben nur ein Bruchteil von 1500) diese EGV vom Jobcenter mit der Frage vorgelegt, ob sie diese unterschreiben und an das Jobcenter zurück schicken müssen. Meine Antwort konnte nur lauten: „Nein“. Ich empfahl ihnen, sich in dieser Angelegenheit an ihren Arbeitsvermittler zu wenden! Schließlich hat jeder „Leistungsempfänger“ einen Beratungsanspruch nach § 14 SGB I. 3 (30%) von 10 haben meinen Rat beherzigt. 7 (70%) haben aus Angst vor den in der Rechtsfolgebelehrung angedrohten Sanktionen die EGV unterschrieben und an das Jobcenter zurückgeschickt. 10 „Kunden“ haben mir den Erhalt einer solchen EGV bestätigt, macht also 100%! Rechne ich diese Zahl auf 1500 hoch, so kann das Ergebnis nicht viel anders ausfallen. Hieraus und daraus, dass die EGVs mittels Textbausteinen erstellt wurden – wahrlich kein Ruhmesblatt für die Verwaltung – , schließe ich, dass alle 1500 „Kunden“ eine solche EGV erhalten haben. Somit ist für mich diese Frage beantwortet! Unsere Frage nach dem Umgang mit dem Datenschutz ist nicht ausreichend beantwortet worden. Es kann nicht sein, dass die Behörde davon ausgeht, mit einer Unterschrift von einem „Kunden“ unter eine EGV automatisch die Erlaubnis von diesem erhalten zu haben, ihre bei den Maßnahmen gewonnenen persönlichen Daten jedem potenziellem! Arbeitgeber zuschicken zu dürfen. „Kunden“ wurden und werden mit ihrer Unterschrift unter die EGV ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung („Meine Daten gehören mir“) beraubt, ja geradezu dazu genötigt.

Dem Artikel der RR entnehme ich auch, dass der neu installierte Ausschuss „Jobcenter“ es zugelassen hat, dass der Leiter des Jobcenters Glüsing sich der politischen Agitation hingeben durfte, anstatt, wie es seine Aufgabe gewesen wäre, den Mitgliedern des Ausschusses Rede und Antwort zu den Vorgängen um die umstrittenen EGVs zu stehen. Stattdessen werden Äußerungen unseres Pressesprechers Klaus Heinbockel, die man von der Homepage der Linken (www.die-linke-rotenburg.de) zusammengeklaubt hat, bemüht und mittels eines Beamers den werten Ausschussmitgliedern vorgetragen. Was diese Schmierenkomödie bezwecken sollte, ist leicht zu durchschauen! Der Frage, wer Herrn Glüsing dazu ermuntert hat, wird allerdings noch nachzugehen sein! Die Antworten zu dem Antrag unseres Abgeordneten Dr. Damberg zu den umstrittenen EGVs blieb Herr Glüsing schuldig! Verwaltungsangestellte haben, wenn von Volksvertretern gefordert, sachliche Auskünfte zu erteilen, ihre politischen Ambitionen und persönlichen Befindlichkeiten haben sie bei der Berichterstattung vor einem Gremium außen vor zu lassen!

Wilfried Ganguin

1.Vors. KV Rotenburg, DIE LINKE.