Ehrenamt als neues Beschäftigungsmodell
Die täglich zunehmende Begeisterungswelle für die ehrenamtliche Arbeit eröffnet bisher unvorstellbare Perspektiven für ein völlig neues Beschäftigungs- und Entlohnungsmodell. Der erste Schritt müsste darin bestehen, die historische Wurzel des Ehrenamtes – über ein einträgliches Einkommen aus einem Hauptamt zu verfügen – aus dem kollektiven Gedächtnis zu entfernen.
Frau Springer, Herr Burda, Herr Dr. Ippen u.a. haben schon ihre Bereitschaft erklärt, entsprechende Anzeigen kostenlos in ihren Medien zu schalten. Dann wäre der gesamte Beschäftigungssektor in zwei Bereiche zu teilen. In dem einen wird ehrenamtliche Arbeit geleistet. Es handelt sich dabei um all jene Beschäftigungen, die nicht direkt der privaten Bereicherung dienen. Zu nennen sind hier zunächst einmal die gesamte staatliche Verwaltung, AltenpflegerInnen, Förster, Pfarrer, Krankenpfleger und - schwestern, Ärzte, Lehrer, Feuerwehrleute, PolizistInnen, Professoren, sämtliche Vertreter der Schreibzunft, BrieftägerInnen, Lokführer u.v.a.m. Organisiert wird der ehrenamtliche Beschäftigungssektor von den staatlich zertifizierten ehrenamtlichen Koordinatoren wie Landräte, Bürgermeister, Minister.
Die ehrenamtlichen Koordinatoren bekommen eine Leistungszulage, die an folgende Bedingung geknüpft ist. Sie müssen jährlich nachweisen, dass sie 80% der Beschäftigungsfähigen aus ihrem Beritt für die ehrenamtliche Arbeit rekrutieren konnten. Ist dies nicht der Fall, wird die Zulage gestrichen, im Wiederholungsfall erfolgt Funktionsverlust und die Herabstufung zum einfachen ehrenamtlichen Arbeiter.
Der Wiederherstellung der Arbeitskraft der ehrenamtlich beschäftigten ArbeiterInnen nehmen sich flächendeckend eingeführte Tafeln und soziale Kaufhäuser an. In dem zweiten großen Beschäftigungsbereich tragen die ArbeiterInnen direkt zur Bereicherung eines Menschen bei. Sie stellen für diesen eine Ware her oder verkaufen sie für ihn. Coca Cola, Pornofilme, Masthennen, Uran, Babys, Autos, Nieren, Streubomben, Frauen u.v.a.m. Als Dank dafür zahlt dieser Mensch im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung einen Obulus, der leicht über den notwendigen Aufwendungen zur Erhaltung der Arbeitskraft liegt.
Mit diesem Abstandsgebot zum ehrenamtlichen Bereich sichert der Mensch den notwendigen personellen Nachschub für seine Bereicherung. Im Alter von 40 Jahren wechselt automatisch jeder im Bereicherungssektor Beschäftigte in den ehrenamtlichen Sektor. In diesem gibt es keine Altersgrenze. Das ehrenamtliche Beschäftigungsverhältnis endet mit dem Ableben. Die Bestattung wird von ehrenamtlich tätigen Bestattern und Totengräbern durchgeführt. Gewerkschaften sind nicht mehr notwendig, sie werden durch die beiden Prinzipien Ehrenamtlichkeit und freiwillige Selbstverpflichtung ersetzt. Etwas komplizierter stellt sich die Lage in Grenzfällen dar, z.B. bei Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Professoren, die für Frau Quandt einen neuen BMW-Motor entwickeln. Hier dürfte ein flexibles Rochieren zwischen ehrenamtlichem und Bereicherungssektor angeraten sein.
Prof. Franz Schneider, Rotenburg d. 25.05.2011
